Wirtetätigkeit
Eine Verlängerung der Öffnungszeit (Freinacht) kann für Rheinfelden mit dem gleichen Formular beantragt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf Fr. 50.-- pro Freinacht. Für die anderen Gemeinden gleiches Vorgehen wie oben beschrieben. Formular (PDF)
Die Aufnahme dauerhafter Wirtetätigkeit ist dem jeweiligen Gemeinderat mittels Formular mitzuteilen. Das Formular kann im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.ag.ch/awa beim Suchwort „Meldeformular“ eingeben.
Der Ausschank oder Verkauf von Spirituosen ist bewilligungspflichtig. Die Zuständigkeit liegt beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Das Gesuchsformular kann ebenfalls auf dessen Homepage heruntergeladen werden.
Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Hin und wieder werden vom Gemeinderat Wirte- und Musikbewilligungen für traditionelle Anlässe, die über den üblichen Zeitlimiten (Musik bis 23.00 Uhr) liegen, erteilt. Von den Bewohnern der Altstadt wird in solchen Fällen eine erhöhte Lärmtoleranz erwartet.
Diese Anlässe werden auf dieser Website unter Aktuell - Freinächte publiziert.