Wirtetätigkeit

Für Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit benötigt man in Rheinfelden eine Bewilligung. Das Antragsformular kann von unserer Homepage heruntergeladen oder am Schalter der Regionalpolizei bezogen werden. Die Gebühr für einen Einzelanlass beläuft sich auf Fr. 30.--. Für eine Bewilligung in den anderen Gemeinden wende man sich an die Gemeindekanzlei oder besucht die entsprechende Homepage. Formular (PDF)  / Merkblatt für öffentliche Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit (PDF) / Merkblatt Suchtprävention an Festanlässen (PDF)

Eine Verlängerung der Öffnungszeit (Freinacht) kann für Rheinfelden mit dem gleichen Formular beantragt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf Fr. 50.-- pro Freinacht. Für die anderen Gemeinden gleiches Vorgehen wie oben beschrieben. Formular (PDF) 

Die Aufnahme dauerhafter Wirtetätigkeit ist dem jeweiligen Gemeinderat mittels Formular mitzuteilen. Das Formular kann im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.ag.ch/awa beim Suchwort „Meldeformular“ eingeben.

Der Ausschank oder Verkauf von Spirituosen ist bewilligungspflichtig. Die Zuständigkeit liegt beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Das Gesuchsformular kann ebenfalls auf dessen Homepage heruntergeladen werden.

Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Hin und wieder werden vom Gemeinderat Wirte- und Musikbewilligungen für traditionelle Anlässe, die über den üblichen Zeitlimiten (Musik bis 23.00 Uhr) liegen, erteilt. Von den Bewohnern der Altstadt wird in solchen Fällen eine erhöhte Lärmtoleranz erwartet.                    

Diese Anlässe werden auf dieser Website unter Aktuell - Freinächte publiziert.


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19.05.12
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