Plakatanschlag

Temporäre Veranstaltungsreklamen dürfen nur innerorts (innerhalb der Ortschaftstafeln) angebracht werden. Der Abstand zum Strassenrand muss mindestens 3 Meter betragen.

Die Reklamefläche für bewilligungsfreie Veranstaltungsreklamen beträgt 1.2 Meter, diejenige für mittels Gesuch bewilligter Veranstaltungsreklamen max. 3.5 Meter.

Die Reklamen dürfen keine Signalform oder Ähnlichkeit mit Signalen und keine lumineszierenden Farben aufweisen. Sie dürfen die Wirkung der vorhandenen Signalisation keinesfalls beeinträchtigen.

Temporäre Veranstaltungsreklamen dürfen höchstens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung aufgestellt werden. Sie sind nach dem Anlass unverzüglich zu beseitigen, ebenso die Befestigungseinrichtungen.

Weitere Infos für temporäre Veranstaltungsreklamen erhalten Sie unter www.ag.ch/strassenreklamen  


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19.05.12
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