Freinächte
- Einwohnergemeindeversammlung bis 02.00 Uhr
- Silvester / Neujahr unbeschränkt
- Neujahr / Berchtoldstag bis 02.00 Uhr
- Fasnachts-Donnerstag, -Freitag und -Samstag jeweils durchgehend
- 1. Mai bis 02.00 Uhr
- 1. August bis 02.00 Uhr (wenn Nachfolgetag Sonntag) bis 04.00 Uhr
Für allgemeine oder ausserordentliche Freinäche in den anderen Gemeinden wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeindekanzlei.